StVO: § 1 Grundregeln

Heute habe ich die nächste – zugegeben kleine, aber ärgerliche – Baustelle in Angriff genommen. Wir wohnen in einem behüteten kleinen Viertel in Berlin, man kennt sich gegenseitig. Nur eines ist knapp: Bequeme Parkplätze direkt vor der Haustür. Dann wird auch mal schnell übersehen, dass ein abgesenkter Bordstein Parkverbot bedeutet. Für Isabella mit Rollator ist damit kein Durchkommen mehr. Meist parken die Autos zu dicht, als dass wir durchpassen. Immer wieder muss ich jonglieren, damit keines touchiert wird. Den Rollator vorschieben und Isabella durchführen? Aber wo Isabella stehen lassen? Angelehnt an fremden Autos? Den Rollator zusammenklappen, Isabella durchführen und den Rollator ohne Anzuecken irgendwie nachziehen?

Jetzt gibt es nette Zettel von uns unter die Scheibenwischer:

Ein abgesenkter Bordstein bedeutet Parkverbot. Parken Sie in Zukunft bitte so, dass Sie andere nicht behindern. Unsere Tochter ist schwerbehindert, läuft mit Rollator und benötigt diesen Abgang, wenn sie vom Schulbus abgeholt wird oder einfach nur die Straße überqueren möchte. Wir bitten hiermit um entsprechende gegenseitige Rücksichtnahme im Sinne der StVO.

Bin gespannt, ob es etwas bringt. Immerhin kennt man sich. 😉

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