Seit 2021 gibt es von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eine Diagnoseliste, in der alle Diagnosen aufgeführt sind, die zu der Nutzung einer Langzeitverordnung berechtigen. Alle Diagnosen, die da nicht aufgeführt sind, erfordern bis zur Genehmigung deutlich mehr Aufwand.
Was bedeutet Langzeitverordnung? Im Normalfall dürfen Ärzte maximal 10 Behandlungseinheiten pro Verordnung aufschreiben. Die Bezahlung aller Einheiten darüber hinaus kann die Kasse ablehnen, es sei denn, die aufgeführte Diagnose ist in der Diagnoseliste enthalten. Wir nutzen für Isabella für Physiotherapie eine Doppelstunde pro Woche. Eine o.g. Verordnung wäre nach 5 Wochen aufgebraucht. In einer Langzeitverordnung können so viele Einheiten aufgeführt werden, wie in einem Quartal benötigt werden – 24 Einheiten bei uns.
Bisher bekamen wir Verordnungen mit der Diagnose E75.4 (NCL CLN3) über 20 Behandlungseinheiten. Bis Herbst 2022 wurden diese vollständig bezahlt. Dann fingen die Krankenkassen an, sich an die Liste zu halten und unsere Physiotherapeutin bekam nur noch die Hälfte der Einheiten bezahlt.
Nun ist Neuronale Ceroid-Lipofuszinose eine Erkrankung, die früher oder später alle körperlichen Fähigkeiten beeinflusst. Trotzdem ist die Diagnose E75.4 nicht in der Liste aufgeführt. Warum die Liste beim ICD-10-Code bei E75.0 aufhört, konnte mir keiner erklären. Eine Überarbeitung der Liste wollte niemand anstoßen. Stattdessen klammerten sich die MitarbeiterInnen der Krankenkasse an die Liste, die ÄrztInnen verstanden nicht und unsere Physiotherapeutin war die Leidtragende.
Wie auch immer kann ich bei Isabella inzwischen aus einer Vielzahl von Diagnosen die passende auswählen, die alle Bedingungen erfüllt. Auch diese sollten der Krankenkasse bekannt sein, aber Bürokratie bestimmt mal wieder alles.
Ich bin mir zudem nicht sicher, ob es wirklich den ÄrztInnen auferlegt werden soll, bei solchen Erkrankungen die Diagnoseschlüssel im Auge behalten zu müssen, damit der Patient die dringend benötigte Anzahl an Therapiestunden bekommt. Dies wird so von der Krankenkasse proklamiert.
Ja, wir hätten auch einen Antrag stellen können. Dieser hätte aufwendig begründet werden müssen und wäre für 1 Jahr gültig. Aber sowohl für die ÄrztInnen als auch TherapeutInnen kommt der Papierkram on top zur eigentlichen Arbeit. Was bleibt wohl am ehesten auf der Strecke? Die Lauferei bliebe damit wieder beim Patienten.