Die Bürokratie hat uns fest im Griff. Im Mittelpunkt steht dabei in der Regel nicht der Betroffene, sondern die Bürokratie. Betroffene ohne Unterstützung wären meines Erachtens gar nicht in der Lage alle ihnen zustehenden Rechte einzufordern.
Isabellas Schwerbehinderten-Bescheid von 2021 setzt eine weitere Überprüfung für 2025 an. Allerdings wurde uns der Schwerbehindertenausweis nur mit einer Gültigkeit bis 2023 ausgestellt. Selbst bei Ausstellung eines neues Ausweises sollten mehrere Monate Bearbeitungszeit eingeplant werden. An diesem Ausweis hängen jedoch auch der Schwerbehinderten-Parkausweis, die Teilnahme am Sonderfahrdienst (Kennzeichen T) sowie die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit Begleitperson, welche jeweils eigene Anträge oder Nachweise erfordern. Damit ich nicht aus der Übung komme, bleibt mir ein neuer Antrag auch in diesem Jahr erhalten. Ich werde auf jeden Fall eine Entfristung beantragen.
Immerhin den Antrag ums Pflegegeld haben wir in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen. Im März 2023 wurde Pflegegrad 5 festgestellt und unbefristet, ohne weitere Überprüfung gewährt.
Bisher einmal jährlich gab es den Antrag auf Teilhabe an Bildung. Dieser umfasste bisher unsere Einzelfallhilfe. Wir werden nachmittags regelmäßig von 2 sehr fähigen Damen unterstützt, die für Isabella zu ihren engsten Vertrauten gehören. Neu seit November 2023 umfasst er nun auch die Schulbegleitung für Isabella. Dies sind ebenfalls 2 sehr engagierte Damen, die Isabella an 3 von 5 Tagen pro Schulwoche begleiten. Ich hoffe sehr, dass wir zeitnah auf 5 Tage/Woche aufstocken können und die Stunden entsprechend angepasst werden. Aber das Feilschen um die Stunden gleicht einem Basar – sehr nervenaufreibend für mich. Dieser Antrag wird zum jeweils neuen Schuljahr auf mich zukommen. Zuvor benötige ich jedoch die Ablehnung des Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrums der Schule (SIBUZ), das in Berlin die Gelder für Förderbedarfe verwaltet. Hier ist es wichtig, nie den Überblick zu verlieren und alle Parteien rechtzeitig in Bewegung zu setzen.
Weitere jährlich wiederkehrende Anträge sind der Antrag auf Schülerbeförderung inkl. Einzeltransport und Begleitung sowie der Hortvertrag für Ferienzeiten. Daneben gilt es Termine zu beachten, wie die vierteljährliche Pflegeberatung und Abfragen zum Landespflegegeld (Blindengeld). Selbst der Schwerbehinderten-Pauschbetrag beim Finanzamt muss jährlich neu eingetragen werden.
Dazu kommen Anträge, die sich aus aktuellen Bedarfen ergeben, Rückfragen, Nachhaken sowie Koordinieren des Umfeldes von Isabella, um alle wieder auf das Ziel auszurichten.
Ich will mich jedoch nicht beschweren. Die Mitarbeiter:Innen waren bisher stets bemüht. Es könnte nur einfacher sein.