Merkzeichchen ‚T‘ & der Kampf ums Passbild

Unser neuer Schwerbehindertenbescheid der LaGeSo ist da – rückwirkend zum 12.06.2020. Isabella hat nun auch das Merkzeichen ‚aG‘ zugesprochen bekommen. Damit einher ging ebenfalls die Bewilligung des Merkzeichens ‚T‘, das mir bis dato tatsächlich unbekannt war.

‚T‘ berechtigt zur Teilnahme am Sonderfahrdienst und damit zur Nutzung eines Sonderfahrdienstes, der innerhalb Berlins für private Fahrten im Rahmen von Freizeit und Erholung zur Verfügung steht. Antragstellende müssen jedoch ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben.

Zur Beförderung stehen Solobusse (mit einem Fahrer) und Doppelbusse (mit Fahrer und Beifahrer), vor allem zur Überwindung von Treppenstufen, zur Verfügung. Assistenzleistungen wie die mit der Fahrt verbundene erforderliche Treppenhilfe (Tür-zu-Tür-Service) gehören ebenfalls dazu.

Ich bin ganz begeistert von den Möglichkeiten. Wir werden den Dienst auf jeden Fall ausprobieren. Den Antrag auf Teilnahme habe ich gleich gestellt, denn die Berechtigung bedeutet nicht automatisch, dass man auch dabei ist.

Nun brauchten wir für den neuen Ausweis ein Passfoto. Gar nicht so einfach, wenn das Kind immer sonst wo hinschaut und der Meinung ist, ich würde eher hinter ihr sitzen oder unerwartet zusammensackt und aus dem Bild rutscht. Auf jeden Fall sind ein paar lustige Fotoreihen entstanden, während Isabella vor lauter Gackern öfter Schluckauf bekam.

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